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Untersuchung von Seeunfällen: Ein Beispiel zur Veranschaulichung der Nachteile des Regierungsentwurfes und der Vorteile des Alternativentwurfes

Ein Beispiel zur Veranschaulichung der Nachteile des Regierungsentwurfes und der Vorteile des Alternativentwurfes.

Der Alternativentwurf weist folgende Vorzüge auf:

  1. Anders als der Regierungsentwurf eines SUG schafft der Alternativentwurf keine Mitwirkungs- und Verfahrensrechte sowie Rechtsbehelfsmöglichkeiten der Beteiligten ab, sondern erhält und stärkt diese (§ 6 Abs.2).
  2. Der sog. "Internationale Standard" und der "IMO-Wunsch-Standard" IMO-Codes A.849(20) werden durch die Einarbeitung des IMO-Codes in den Alternativentwurf ohne Bezugnahme und Verweisungen erfüllt.
  3. Der Alternativentwurf gestaltet das Bundesoberseeamt zu einer effektiven und unabhängigen, den künftigen Anforderungen auch der internationalen Zusammenarbeit gewachsenen Behörde mit einem hauptamtlichen Leiter um.
  4. Der Alternativentwurf behält die sich aus einem sachkundigen Juristen als Seeamtsvorsitzenden, einem Kapitän als ständigen Beisitzer und sachkundigen Praktikern als ehrenamtlichen Beisitzern zusammensetzenden, insbesondere für die Beurteilung des "human factor" so wichtigen Untersuchungsausschüsse bei.
  5. Im Alternativentwurf wird das geltende SeeUG ohne einen "totalen Systembruch" auf der Grundlage seiner an der Küste weitgehend akzeptierten Regelungen neuen Anforderungen angepasst (§§ 11 ff).

 

[ Zu den Nachteilen des Regierungsentwurfes ]