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Untersuchung von Seeunfällen: Ein Beispiel zur Veranschaulichung der
Nachteile des Regierungsentwurfes und der Vorteile des Alternativentwurfes
Anders als der Regierungsentwurf eines SUG schafft der Alternativentwurf keine Mitwirkungs- und Verfahrensrechte sowie
Rechtsbehelfsmöglichkeiten der Beteiligten ab, sondern erhält und stärkt diese (§ 6 Abs.2).
Der sog. "Internationale Standard" und der "IMO-Wunsch-Standard" IMO-Codes A.849(20) werden durch die Einarbeitung des IMO-Codes in den Alternativentwurf ohne Bezugnahme und
Verweisungen erfüllt.
Der Alternativentwurf gestaltet das Bundesoberseeamt zu einer effektiven und unabhängigen, den künftigen Anforderungen auch der
internationalen Zusammenarbeit gewachsenen Behörde mit einem hauptamtlichen Leiter um.
Der Alternativentwurf behält die sich aus einem sachkundigen Juristen als Seeamtsvorsitzenden, einem Kapitän als ständigen Beisitzer und
sachkundigen Praktikern als ehrenamtlichen Beisitzern zusammensetzenden, insbesondere für die
Beurteilung des "human factor" so wichtigen Untersuchungsausschüsse bei.
Im Alternativentwurf wird das geltende SeeUG ohne einen "totalen Systembruch" auf der Grundlage seiner an der Küste weitgehend akzeptierten
Regelungen neuen Anforderungen angepasst (§§ 11 ff).